Hygienekonzept der Kampfkunstschule Remes
Unser Hygienekonzept während der Corona-Krise, für mehr Sicherheit während des Trainingsbetriebs!
- Die Kontaktdaten aller Nutzerinnen und Nutzer sind unter Angabe des Datums durch den Anbieter des Sportangebotes zu dokumentieren, vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen.
- Der Zutritt zu den Sporthallen erfolgt nacheinander, ohne Ansammlungen und Warteschlangen vor den Eingängen und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zueinander.
- Sportler/innen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen die Sporthallen nicht betreten.
- Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass vor den jeweiligen Übungseinheiten ausreichend Handdesinfektionsmittel für die anwesenden Sportler/innen bereitgestellt wird.
- Die Halle ist erst nach Beginn der Nutzungszeit zu betreten und vor Ende der Nutzungszeit zu verlassen, damit sich die verschiedenen Trainingsgruppen möglichst nicht in der Halle begegnen.
- Beim Zutritt zu den Sporthallen, sowie vor und nach den Übungseinheiten im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Übungseinheiten selbst kann dieser abgelegt werden.
- Begleitpersonen, die z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen notwendig sind, haben während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zuschauer und Eltern dürfen die Sporthallen nicht betreten.
- Kleingeräte und Weichbodenmatten sowie Trainings- und Spielmaterialien sind vor und nach jeder Übungseinheit durch die Nutzer sachgerecht selbst zu reinigen. Dies muss im Rahmen der eigenen Nutzungszeit erfolgen und bis zum Beginn der nachfolgenden Übungseinheit abgeschlossen sein. Nach Möglichkeit sollten eigene, personenbezogene Geräte und Materialien genutzt werden.
- Sportausübung und Trainingsbetrieb ist mit Körperkontakt und ohne Abstand für Gruppen von bis zu 30 Personen wieder möglich. Dies gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
- Die Räumlichkeiten sind regelmäßig, möglichst vor und nach dem Training, zu lüften. Sofern technisch möglich, dürfen ausnahmsweise die Fluchttüren zur Lüftung genutzt werden.